Wenn das eigene Kind zusätzliche Unterstützung benötigt, entstehen häufig viele Fragen: Wo stelle ich einen Antrag? Welche Unterlagen werden benötigt? Wer ist zuständig? Wann sollte ich einen Anbieter kontaktieren? Und wie finde ich eine passende Begleitperson?
Sie müssen diese Fragen nicht allein klären. Die Inklusio Lebenswege GmbH unterstützt Familien auf dem Weg zur Kita- oder Schulbegleitung.
Noch keine Bewilligung? Kein Problem.
Sie können sich bereits vor der Bewilligung an uns wenden. Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um Antrag und Bewilligung. Der Landkreis Oberhavel führt Kita- und Schulbegleitung als mögliche Leistungen der Eingliederungshilfe für Minderjährige; über die geeignete und notwendige Hilfe entscheidet der zuständige Fachbereich Jugend.
Offizielle Informationen des Landkreises Oberhavel →1. Kontakt aufnehmen
Sie melden sich bei uns und schildern kurz Ihre Situation und den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes. Eine Bewilligung muss für die erste Kontaktaufnahme noch nicht vorliegen.
2. Persönliches Gespräch
Gemeinsam besprechen wir, welche Unterstützung benötigt wird, welche Unterlagen bereits vorhanden sind und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
3. Antrag und Bewilligung
Wenn noch kein Antrag gestellt wurde, unterstützen wir Sie bei den notwendigen Schritten und bei Fragen rund um das Antrags- und Bewilligungsverfahren. Die Entscheidung über Art und Umfang einer Leistung trifft der zuständige Leistungsträger.
4. Passende Begleitperson
Nach der Bewilligung suchen wir eine Begleitperson, die fachlich und persönlich möglichst gut zu Ihrem Kind und der jeweiligen Situation passt. Bei uns arbeiten qualifiziertes Fachpersonal sowie – abhängig von den Anforderungen der jeweiligen Hilfe und den Vorgaben des Leistungsträgers – geeignete Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger.
5. Kennenlernen und Start
Wenn die Rahmenbedingungen geklärt sind, lernen sich Familie, Kind und Begleitperson kennen. Anschließend kann die Begleitung starten.
6. Wir bleiben Ansprechpartner
Auch nach Beginn der Begleitung bleiben wir Ansprechpartner für Familien, Mitarbeitende und die beteiligte Kita oder Schule.
Was passiert bei einem Ausfall?
Wenn eine Begleitperson beispielsweise krankheitsbedingt ausfällt, bemühen wir uns, in der Regel eine Vertretung zu organisieren. Ob eine Vertretung im konkreten Fall möglich ist, hängt unter anderem von der jeweiligen Situation und der Verfügbarkeit geeigneter Mitarbeitender ab.
