Häufige Fragen

Häufige Fragen

Antworten rund um Kita- und Schulbegleitung, Antrag, Bewilligung, Personal und Ferienangebote.

Muss bereits eine Bewilligung vorliegen, bevor ich mich melde?

Nein. Sie können bereits vor der Bewilligung Kontakt mit uns aufnehmen. Wir besprechen gemeinsam die nächsten Schritte.

Unterstützen Sie uns beim Antrag?

Ja. Wir unterstützen Familien bei Fragen zum Antrag und zum Bewilligungsverfahren. Die Entscheidung über eine Leistung und deren Umfang trifft der zuständige Leistungsträger.

Wo bietet Inklusio Lebenswege Begleitungen an?

Wir sind im Landkreis Oberhavel tätig, insbesondere in Oranienburg, Hennigsdorf, Hohen Neuendorf, Velten, Zehdenick, Mühlenbecker Land, Glienicke/Nordbahn, Oberkrämer, Löwenberger Land, Birkenwerder, Kremmen, Leegebruch, Fürstenberg/Havel, Liebenwalde und Gransee.

Wer begleitet mein Kind?

Bei uns arbeiten qualifizierte Fachkräfte sowie – abhängig von den Anforderungen der jeweiligen Hilfe und den Vorgaben des Leistungsträgers – geeignete Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Bei der Auswahl achten wir auf die Anforderungen der jeweiligen Begleitung und darauf, dass Kind und Begleitperson möglichst gut zusammenpassen.

Kann mein Kind die Begleitperson vorher kennenlernen?

Ein Kennenlernen vor Beginn der Begleitung ist uns wichtig und soll zu einem guten Start für Kind, Familie und Begleitperson beitragen.

Was passiert, wenn die Begleitperson krank wird?

Bei einem Ausfall bemühen wir uns, in der Regel eine Vertretung zu organisieren. Ob und wie dies im konkreten Fall möglich ist, hängt von der Situation und der Verfügbarkeit geeigneter Mitarbeitender ab.

Wie schnell kann eine Begleitung beginnen?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Der Start hängt unter anderem vom Bewilligungsverfahren, dem individuellen Unterstützungsbedarf und der Verfügbarkeit einer passenden Begleitperson ab. Wir informieren Familien transparent über die aktuellen Möglichkeiten.

Was kostet die Begleitung?

Kita- und Schulbegleitungen können im Rahmen der Eingliederungshilfe finanziert werden. Ob und in welchem Umfang eine Leistung bewilligt wird, entscheidet der zuständige Leistungsträger im Einzelfall.

Gibt es Angebote in den Ferien?

Ja. Das jeweilige Ferienprogramm wird ungefähr zwei Monate vor Beginn der Ferien geplant und anschließend den Familien angeboten.

Können sich auch Quereinsteiger bewerben?

Ja. Neben qualifiziertem Fachpersonal beschäftigen wir auch geeignete Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Welche Voraussetzungen erforderlich sind, hängt auch vom jeweiligen Einsatz ab.